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Europäische Austauschprogramme (ERASMUS)

Das Hochschulprogramm ERASMUS der Europäischen Union fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschuldozenten. Allgemeine Informationen zum Programm finden Sie im Bereich ERASMUS.

 

Vorteile der Austauschvereinbarungen für Studierende:

  • Befreiung von evtl. anfallenden Studiengebühren (an Heimat- und Gasthochschule)
  • Vereinfachung der Bewerbung
  • sehr gutes Informationsangebot über Studienmöglichkeiten und Studien- und Lebensbedingungen an der Gasthochschule (Informationsmaterial in der Infothek des AAA; Berichte früherer Teilnehmer am Austausch, Kontakt mit ausländischen Gaststudierenden)
  • Anerkennung der an der Partnerhochschule erworbenen Studienleistungen im Voraus geklärt
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Unterkunft
  • finanzielle Förderung

 

Finanzielle Förderung

Die U.R. erhält die Fördermittel für die ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen über den DAAD, der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Aufgaben einer Nationalen Agentur für das ERASMUS-Programm wahrnimmt.

Im akademischen Jahr 2008/2009 belief sich die Höhe der Mobilitätsbeihilfe für die einzelnen Programmteilnehmer auf monatlich ca. Euro 200,-. Die Mobilitätsbeihilfe wird von der entsendenden Hochschule (an der Universität Regensburg vom AAA) an die Programmteilnehmer ausgezahlt.

 

Sonderfall Schweiz:
Die Schweiz ist noch kein Vollmitglied des LLP, finanziert jedoch Mobilitätsbeihilfen aus eigenen Mitteln (auch für Incomings) .
 

Das ERASMUS-Programm bezieht seine Attraktivität nicht aus dem schwachen finanziellen Anreiz, sondern aus dem breiten Angebot an infrastrukturellen Maßnahmen, die die Vorbereitung und Realisierung eines Studienaufenthaltes im europäischen Ausland wesentlich erleichtern.

 

Verpflichtung

Teilnehmer am Austausch sollen sich alle Mühe geben, den Austausch durch ihr Verhalten zu fördern. Die gastgebenden Institutionen dürfen erwarten, dass sich die Gaststudierenden bestmöglich integrieren und die Gepflogenheiten und Regeln der Gasthochschule respektieren. Teilnehmer am ERASMUS-Austausch verpflichten sich, nach besten Kräften den akademischen Anforderungen der Gastuniversität zu genügen, ein Kursprogramm zu absolvieren, das vom Umfang dem der heimischen Studierenden entspricht (30 ECTS-Kreditpunkte Arbeitsbelastung pro Semester) und die Bestimmungen des ERASMUS-Stipendienvertrags einzuhalten, den die U.R. mit den ERASMUS-Austauschteilnehmern vor Ausreise schließt (Verpflichtungen).

 

Versicherung

Auch wenn die Universität Regensburg dazu beiträgt, Auslandsstudienprojekte in akademischen und in organisatorischen Bereichen zu erleichtern, bleibt der einzelne Programmteilnehmer für das Vorhaben doch selbst verantwortlich. Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall ist unerlässlich. Jeder Teilnehmer muss dafür selbst Sorge tragen (siehe dazu auch unter Krankenversicherung).

 

Hinweise zum ERASMUS-Programm in den Bereichen

Geisteswissenschaften

Naturwissenschaften: Chemie , Mathematik , Pharmazie , Physik

Rechtswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften: Bachelor , Master

Wirtschaftswissenschaften: EMBS/EBBS 

ACHTUNG: Die Sprachschule "erasmusplus" steht in keinerlei Verbindung mit dem offiziellen EU-Mobilitätsprogramm ERASMUS (mehr Infos im Bereich Sprachkurse )!

 

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